RICHTLINIEN IM BABYSITTEDIENST

Als Mitglied erhaltet ihr unsere Babysitterliste kostenlos. Ihr können diese direkt hier runterladen.

Ihr möchtet gerne als Babysitter auf die Liste aufgenommen werden? Dann meldet euch doch bitte direkt mit dem Anmeldetalon an und schickt diesen gemeinsam mit eurer Bestätigung über den absolvierten Babysitterkurs an uns zurück. 

Die Babysitterin / der Babysitter

  • hat einen Babysitterkurs absolviert
  • ist zuverlässig in der Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder
  • ist pünktlich, ehrlich und gesund
  • ist verschwiegen gegenüber Drittpersonen
  • verabreicht keine Medikamente ohne Auftrag der Eltern
  • konsumiert keine Suchtmittel
  • benützt Fernseher usw. nur wenn es ihm/ihr erlaubt wurde
  • benützt das Telefon nicht für private Gespräche
  • empfängt keinen Besuch in der Wohnung
  • meldet sich im Verhinderungsfall frühzeitig ab
  • hat eine Haftpflicht-/Unfallversicherung bzw. dessen Eltern

Die Eltern

  • informieren über Eigenheiten/Gewohnheiten des Kindes in Bezug auf Essen, Trinken, Schlafen, Spielen, Toilette, etc.
  • hinterlassen eine Telefonnummer, unter der sie jederzeit erreichbar sind und geben dem Babysitter einen Wohnungsschlüssel
  • zeigen wo die Hausapotheke und eine Liste mit den Nottelefonnummern ist
  • kommen zu der vereinbarten Zeit nach Hause oder melden sich telefonisch beim Babysitter bei verspäteter Heimkehr
  • sorgen in der Nacht für Begleitung nach Hause oder bezahlen das Taxi
  • Verpflegungsmöglichkeiten sollten vorgängig mit dem Babysitter abgesprochen werden

Entschädigung

  • bis 16 Jahre mindestens CHF 10.–
  • ab 16 Jahren mindestens CHF 15.– nach Absprache und Aufwand

Die Babysitterin/der Babysitter wird pro Stunde bezahlt. Bei Übernachtung wird die Zeit bis 24 Uhr pro Stunde ausbezahlt. Die Zeit danach gilt als Schlafenszeit und wird zusätzlich mit einer Nachtpauschale von CHF 20.– entlohnt. Diese Angaben sind Richtpreise. Ein Aufpreis für Mehraufwand (Anzahl Kinder, unruhige Nächte, etc.) wird erwartet.

Wichtig

Die Hauptverantwortlichkeit für das Kind/die Kinder bleibt bei den Kindseltern. Das Mindestalter des Babysitters/der Babysitterin beträgt 13 Jahre. Seitens des EVU besteht weder eine kollektive Haftpflicht-, noch eine Unfallversicherung. Dies ist ausschliesslich Sache der Eltern und der Babysitter bzw. deren Eltern oder gesetztlichen Vertreter. Der EVU als Herausgeber der Babysitterliste lehnt jegliche Haftung ab.

Wir sind sehr froh, wenn Sie uns sowohl positive, als auch negative Erfahrungen melden!